.

Beschluss zur geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Vom 15. Mai 2004

(GVBl. 25. Band, S. 144)

#
  1. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die Verbesserung der Rechtsstellung und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16. Februar 2001.
  2. In unserer Kirche gibt es unterschiedliche Antworten auf die Frage, ob eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gesegnet werden kann. Die Synode hat zur Kenntnis genommen, dass das Hören auf das Wort der Heiligen Schrift in dieser Frage zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Die Synode bittet die Kirchengemeinden und Gemeindeglieder, bei aller Unterschiedlichkeit in der Beantwortung dieser Frage die Gemeinschaft im Glauben zu fördern und die Einheit der Kirche zu wahren.
  3. Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, um Gottes Segen für ihr gemeinsames Leben bitten, so sieht die Synode darin keinen Widerspruch zum Willen Gottes für ein Leben in Ehe und Familie.
  4. Die Synode hält es für notwendig, dass die zuständigen Einrichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Veranstaltungen zu dieser Thematik im Rahmen der Fortbildung anbieten.