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Rundschreiben betreffend Beheizung von Kirchen und Kapellen

Vom 5. Januar 1971

In den vergangenen Jahren sind zahlreiche leistungsfähige Heizungsanlagen in alten und neuen Kirchen oder Kapellen installiert worden. Sie ermöglichen hohe Temperaturen, die zwar eine Annehmlichkeit für die Besucher, zugleich aber eine Gefahr für das Inventar darstellen. Letzteres gilt vor allem für die aus Holz gefertigten Einrichtungsgegenstände wie Orgeln, Altäre und Kanzeln. In einigen Fällen sind durch unsachgemäßes Heizen erhebliche Schäden, vor allem an Orgeln, entstanden. Besonders die Warmluftheizungen bieten die Möglichkeit, ausgekühlte Räume in verhältnismäßig kurzer Zeit aufzuheizen. Die im allgemeinen hoch aufgestellten Orgeln sind dabei durch Austrocknung am meisten gefährdet.
Zur Vermeidung von Schäden wird dringend gebeten, für das Beheizen von Kirchen und Kapellen folgende Grundsätze zu beachten:
  1. Die Raumtemperatur soll während der Veranstaltungen etwa 15° C nicht übersteigen. Keinesfalls darf sogenannte Zimmertemperatur erreicht werden.
  2. Die Raumtemperatur soll möglichst konstant gehalten werden. Deshalb empfiehlt sich während der Heizperiode eine durchgehende Beheizung auch an den Wochentagen von etwa 6°–8° C.
  3. Das Aufheizen soll möglichst langsam geschehen, und zwar um so langsamer, je größer der Temperaturunterschied ist.
  4. Die Luftfeuchtigkeit soll zwischen 50% und 70% betragen und 50% keinesfalls unterschreiten. Zur Kontrolle sind sog. Hygrometer anzuschaffen.
Nähere Hinweise geben die in der Anlage beigefügten Richtlinien der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers.
Es wird gebeten, Überstücke dieses Rundschreibens mit den Richtlinien den für das Heizen zuständigen Mitarbeitern auszuhändigen.
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Anlage
zum RdSchr. v. 5. 1. 1971 betreffend Beheizung von Kirchen und Kapellen

Abschrift
Richtlinien für die Beheizung
von Kirchen und Kapellen
in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
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A)
Kirchen und Kapellen, die nur zum Sonntagsgottesdienst geheizt werden.
Bei dieser Art der Beheizung gleichen sich das Mauerwerk und die Innentemperatur der Kirche (Kapelle) im Laufe der Woche weitgehend der Außentemperatur an. Es ist falsch, in ganz kurzer Zeit durch starkes Beheizen die Innentemperatur zum Sonntagsgottesdienst auf 12–15° C oder mehr zu bringen. Das gesamte Mauerwerk und die Inneneinrichtung bleiben dabei kalt; es entstehen Temperaturspannungen, die die Gesundheit der Kirchenbesucher beeinträchtigen und besonders die Orgel und sonstiges Holzwerk angreifen. Zur Vermeidung solcher Schäden darf die Temperaturerhöhung in der Kirche (Kapelle) 2° C in der Stunde unter keinen Umständen überschreiten. Die reine Aufheizzeit soll demnach für eine geforderte Innentemperatur von 15° C bei bisher
2° C
Raumtemperatur = 6,5 Std.,
bei   0° C
Raumtemperatur = 7,5 Std.,
bei –2° C
Raumtemperatur = 8,5 Std.,
bei –4° C
Raumtemperatur = 9,5 Std. usw. betragen.
Um die Inneneinrichtung, die Wände und besonders den Fußboden dieser Temperatur ungefähr anzugleichen, ist zur reinen Aufheizzeit noch ein Zuschlag von mindestens 2 Stunden zu machen. Auch ist bei der Beheizung das menschliche Wärmeempfinden zu berücksichtigen. Es ist besser, eine Innentemperatur von nur 12° C mit einer angeglichenen Temperatur der Bänke, Wände und des Fußbodens zu erzielen, als eine Temperatur von 15° C und höher mit einer zu geringen Temperatur der Bänke, Wände und des Fußbodens. Im letzten Falle gibt der Mensch zu stark Wärme nach den kalten Flächen hin ab und hat trotz der höheren Innentemperatur nach kurzer Zeit das Gefühl der Kälte.
B)
Kirchen und Kapellen mit durchgehender Beheizung
Die Kirche (Kapelle) soll während der Monate November, Dezember, Januar und Februar die Woche über so beheizt werden, dass sich eine Innenraumtemperatur von 6 bis 7° C einstellt. Wände, Decke, Fußboden und Inneneinrichtung, vor allem das Holzwerk von Orgel, Altar und Gestühl, gleichen sich dieser Temperatur weitgehend an und kommen dadurch in einen Gleichgewichtszustand. Bei einer solchen Temperatur können auch kurzfristige Andachten ohne Schaden durchgeführt werden, da auch bei Außentemperaturen unter 0° C der mit einem Mantel bekleidete Besucher in der Kirche (Kapelle) durchaus Wohlbehagen empfindet. Für den Sonntagsgottesdienst und für längere Abendveranstaltungen soll auf 12–15° C aufgeheizt werden. Hierfür ist eine Aufheizzeit von 3 Stunden voll ausreichend. Ein Aufschlag braucht nicht gemacht zu werden, da sich die Kirche (Kapelle) durch die Dauerbeheizung weitgehend im Beharrungszustand befindet.