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Aufbewahrung der Archivalien

Eine feuersichere und vor sonstigen schädlichen Einflüssen (insbesondere Feuchtigkeit) schützende Unterbringung aller kirchlichen Archivalien und Akten ist erforderlich.
Besonders feuer- und diebessicher zu bewahren sind vor allem folgende Stücke:
  1. Urkunden
  2. Kirchenbücher,
  3. Pfarrchroniken,
  4. Güterverzeichnisse (corpora bonorum),
  5. Kirchen- und Armenrechnungen des 16. und 17. Jahrhunderts.
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Der Archivraum

Für den Archivraum sollen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
  1. Der Raum soll zu ebener Erde liegen und muss verschließbar sein.
  2. Die Wände sollen mindestens ½ Stein stark, feuerbeständig, ohne jedes Holzwerk sein. Sie müssen aus gebrannten Steinen oder einem gleichwertigen Material hergestellt sein. Luftgetrocknete Steine dürfen nicht verwendet werden.
  3. Die Decke ist ebenfalls feuerbeständig in Massivbauweise anzulegen, gewölbt oder zwischen zwei Eisenbändern gezogen.
  4. Der Fußboden ist auf massiver Unterlage mit Kunststoff oder ähnlichem Material zu belegen.
  5. Es ist eine feuerhemmende Tür anzubringen (mehrere Lagen Blech mit Asbest- oder Kieselgureinlage). Die Tür muss gegen einen steinernen oder eisernen Falz schlagen. Sie muss einen Selbstschließer haben.
  6. Jedes Hantieren mit Licht und Rauchen ist im Archivraum aufs strengste untersagt; es ist ein Feuerlöschapparat bereitzuhalten.
Bei Um- und Neubauten ist vor allem darauf zu achten, dass von vornherein ein feuersicherer Raum in dem Pfarrhause oder in einem Gebäude, welches das kirchliche Büro aufnehmen soll, eingerichtet wird.
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Anweisung für Feuergefahr

Den Hausbewohnern und Kirchenältesten ist stets Kenntnis davon zu geben, wo das wichtigste Urkunden- und Aktenmaterial lagert und wo sich die Schlüssel zum Archivraum bzw. zu den Aktenschränken befinden; sie sind weiter anzuhalten, im Falle eines Brandes sich vordringlich um die Rettung des unersetzlichen urkundlichen Materials zu bemühen.
In nächster Nähe der Schränke, in denen sich die Kirchenbücher und andere wichtigen Archivalien befinden, sind greifbare Gerätschaften, Körbe, Säcke und Decken bereitzuhalten, damit bei Feuergefahr die Akten darin fortgeschafft werden können. Um dieses zu vereinfachen, soll, wie gesagt, der Registraturraum möglichst zu ebener Erde liegen und mit einem genügend großen Fenster versehen sein, um die Archivalien schnell ins Freie bringen zu können.
Dem Bürgermeister und Leiter der örtlichen Feuerwehr ist anzuzeigen, was an vorbeugenden Maßnahmen vorgesehen ist, damit bei einem Brande gleich die zweckdienlichste Anordnung zur schnellen Bergung getroffen werden kann.