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Rundschreiben betreffend Maßnahmen zur Energieeinsparung; Reduzierung des Energieverbrauchs

Vom 8. Januar 1980

Aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Energie ist es erforderlich, auch im Bereich der kirchlichen Einrichtungen etc. wirksame Schritte zur Reduzierung des Energieverbrauchs einzuleiten.
Der Oberkirchenrat empfiehlt, hierzu folgende Maßnahmen in Erwägung zu ziehen:
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  1. Lfd. Kontrolle des technischen Zustands der Heizungsanlagen
    Die lfd. Überwachung und Wartung der Heizungsanlagen ist für den Brennstoffverbrauch von erheblicher Bedeutung. Verrusste Heizkessel, falsch eingestellte Brenner usw. führen zu einem erheblichen Mehrverbrauch an Brennstoff. Eine lfd. sachgemäße Überprüfung sowie Reinigung (mind. 1x jährlich) und Instandhaltung der Heizungsanlage ist aus diesem Grunde unabdingbar. Die örtlich getroffenen Vorkehrungen sollten diesbzgl. kontrolliert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass Wartungs- und Pflegekosten für Heizungsanlagen in Dienstwohnungen Sache des Dienstwohnungsinhabers sind (§§ 22 und 24 – Kirchliche Dienstwohnungsvorschriften – KiDWV – v. 8. Dezember 1978 – GVBl. XIX. Bd. – 9. Stück, S. 99).
  2. Belüftung der Räume
    Durch unkontrollierten Luftwechsel tritt ein überhöhter Energieverbrauch ein. Die Belüftung der Räume sollte daher kontrolliert und nur in notwendigem Umfange vorgenommen werden. Undichte Fenster und Türen sowie anhaltendes Offenstehen von Türen führen zu erheblichen Wärme- und Energieverlusten. Überlange Schließvorgänge bei den Türen bedeuten größeren Kaltlufteinfall.
  3. Heizweise
    Durch richtige Heizweise können Energie und Kosten gespart werden. So ist beispielsweise durch Absenkung der Raumtemperatur um 1° C bereits eine Heizkostenersparnis von ca. 6–7 % zu erreichen. Diese Einsparung vergrößert sich bei entspr. stärkerer Absenkung der Temperatur.
    Neben sonstigen Überlegungen sollte in Erwägung gezogen werden:
    1)
    Die Temperatur in Gemeinderäumen und sonstigen Nutzräumen, die sich erfahrungsgemäß durch die Besucher schnell aufheizen, sollte 18° C nicht überschreiten. In Büroräumen werden ca. 19° C für ausreichend angesehen.
    2)
    Richtige Einstellung und Kontrolle der Nachtabsenkungstemperatur in allen Räumen.
    3)
    Wesentliche Absenkung der Temperatur in unbenutzten Räumen, Garagen sowie sonstigen Nebenräumen, jedoch unter Beachtung der Vermeidung von Frostschäden.
    4)
    Zweckmäßige Einteilung der Nutzung der Räume in den Heizmonaten, um auf die Aufheizung einzelner Räume in den Heizmonaten ggf. verzichten zu können.
    5)
    Für die Beheizung der Kirchen gilt weiterhin das Rundschreiben Nr. 3/71 vom 5. 1. 1971. Es sollte beachtet werden, dass die Raumtemperatur 15° C nicht übersteigt. Auf ein langsames Aufheizen ist besonders zu achten. Aus der Erfahrung ist festzustellen, dass durch Nichtbeheizung oder nicht ausreichende Beheizung der Kirchen die Orgeln, Fresken usw. keinen Schaden nehmen, sondern gerade durch unvernünftige stoßweise Beheizung der Kirchen Schäden an diesen Einrichtungen entstehen.
    6)
    Strom zu Heizzwecken sollte aus Kostengründen nur mit einer Nachtstrom-Speicherheizung verwendet werden. Heizungsanlagen mit der Möglichkeit der Direkteinschaltung zum Normaltarif sind verbrauchs- und kostenmäßig sehr ungünstig.
    Verständlicherweise können auf diesem Wege nur Anregungen und Empfehlungen zur Energieeinsparung gegeben werden. Detaillierte Überlegungen hierzu sind vor Ort unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse anzustellen. Fachkreise sehen hierin jedoch die beste Möglichkeit der Einsparung von Energie und Kosten. Bei fachbezogenen Fragen könnte es sinnvoll sein, die Beratung von Fachleuten in Anspruch zu nehmen (z. B. Heizungsingenieure, Bauabteilung des OKRs). Der Oberkirchenrat empfiehlt, hiernach zu verfahren.