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Ordnung für den Beirat Kindergartenarbeit
Die 40. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am 18. Juni 1974 beschlossen, dass ein Arbeitskreis Kindergarten einzurichten ist.
Dem Arbeitskreis Kindergarten ist eine Ordnung mit Wirkung vom 1. Januar 1996 an gegeben worden. Aufgrund des Beschlusses des Gemeinsamen Kirchenausschusses am 6. November 2013 zur Einsetzung eines Beirates Kindergartenarbeit erlässt der Oberkirchenrat folgende Ordnung:
####Kindergartenarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
1Die gesamte Kindergartenarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat Teil am Auftrag der Kirche, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. 2Sie ist Dienst der Kirche an den uns anvertrauten Kindern und ihren Familien, unabhängig von deren religiösem Bekenntnis und deren Nationalität.
3Mit der Arbeit der Fachstelle Kindergartenarbeit tritt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ein für die Bedürfnisse und Interessen von Familien mit Kindern und unterstützt die Profilierung der Träger und Einrichtungen durch Beratung, Fortbildung, Qualitätsentwicklung, Interessenvertretung, Informationen, Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
#Aufgaben des Beirates Kindergartenarbeit
1Der Beirat Kindergartenarbeit steht der Fachstelle Kindergartenarbeit unterstützend und beratend zur Seite.
2Er berät über Themen, die die Arbeit sowohl in den Kindertagesstätten als auch in der Fachstelle selbst in gesamtkirchlicher und gesellschaftlicher Hinsicht betreffen.
#Mitglieder des Beirates Kindergartenarbeit
1Die Mitglieder des Beirates Kindergartenarbeit werden vom Gemeinsamen Kirchenausschuss für die Dauer von sechs Jahren berufen.
2Ständige Mitglieder sind:
- Die oder der Beauftragte für Kindergartenarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- Die pädagogischen und theologischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Fachstelle Kindergartenarbeit
- Die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent im Oberkirchenrat
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung
3Zu berufende Mitglieder durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss:
- Drei Leiterinnen oder Leiter von Kindertagesstätten
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Bereich der Kindertagesstättenträger
- Zwei Mitglieder der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- Eine Vertreterin oder ein Vertreter, die oder der durch den Konvent der Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer benannt wird
Vorsitz und Geschäftsführung
1Die Mitglieder des Beirates Kindergartenarbeit wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus dem Kreis der nicht ständigen Mitglieder.
2Der Beirat tagt mindestens zweimal jährlich.
3Die oder der Vorsitzende lädt mindestens 10 Tage vorher unter Angabe der Tagesordnung zu den Sitzungen ein.
4Über den Inhalt ist ein Protokoll anzufertigen.
5Andere Personen können zur Beratung zu den Sitzungen eingeladen werden.
6Soweit es die Beratungsinhalte erforderlich machen, haben die Beiratsmitglieder Verschwiegenheit zu wahren.
7Die Geschäftsführung erfolgt durch die Fachstelle Kindergartenarbeit.
#In-Kraft-Treten
Die Ordnung für den Beirat Kindergartenarbeit tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.